Digitale Impfzertifikate
Ab Montag, den 14.06.2021 bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Ausstellung eines digitalen Impfzertifikates.
Kommen Sie hierzu mit dem Nachweis der VOLLSTÄNDIGEN (!) Impfung (Impfpass oder Zertifikat) und dem Personalausweis oder Reisepass in unsere Apotheke.
Zu Beginn wird aufgrund der hohen Nachfrage mit Verzögerungen bei der digitalen Datenverarbeitung zu rechnen sein. Kommen Sie daher, sofern Sie das Zertifikat nicht umgehend benötigen, ab dem 21.06.2021 oder später zu uns. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zu diesem Thema ab!
Prüfen Sie vorab, ob Ihr Impfpass/Impfzertifikat, das Sie uns vorlegen müssen, die folgenden Angaben enthält.
Gemäß § 22 Absatz 2 Satz 1 IfSG müssen in der Impfdokumentation folgende Angaben vorhanden sein:
» Datum der Schutzimpfung
» Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffes
» Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
» Name und Geburtsdatum der geimpften Person
» Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person
(Arzt, Impfzentrum, mobiles Impfteam, Arztpraxis)
Bestätigung in Schriftform, d. h. persönliche Unterschrift, oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person.